ORGANISATION

10-STUFEN-AUFNAHMEVERFAHREN

  • Kontaktaufnahme durch das zuständige Jugendamt telefonisch, per Email oder Fax
  • Übermittlung grundlegender Bedarfe und der Ausgangssituation (Sozialpädagogische Analyse)
  • Besprechung der Fallanfrage im Team, Prüfung der Geeignetheit bzw. Ausschlusskriterien
  • Erstkontakt zum Kind bzw. Jugendlichen und ggf. zu den Eltern (falls vorhanden)
  • Terminvereinbarung einer Erstbesichtigung, Präsentation der Strukturen und Abläufe der Einrichtung
  • Eruieren positiver Ansatzpunkte, Vorstellungen und Interessen der Kinder und Jugendlichen
  • Je nach Ausgangsituation: Anschauen weiterer WGs (gemäß SGB VIII, § 5 Wunsch- und Wahlrecht)
  • Bereitschaftserklärung der Kinder und Jugendlichen, Eltern, Vormünder und ASD (Einzug)
  • Festlegung des Betreuungsumfangs und -settings für das erste Hilfequartal (Einsteuerungshilfeplan)
  • Durchführung der Anamnese und der sozialpädagogischen Diagnostik



AUSSCHLUSSKRITERIEN

Generell wollen wir jedem Jugendlichen die Chance für einen Neuanfang bieten. In der Praxis gibt es jedoch einige Kriterien, welche eine Aufnahme erschweren bzw. ganz ausschließen, da wir nicht über die dafür notwendigen personellen, rechtlichen und materiellen Voraussetzungen verfügen. Wir sind weder Krankenhaus noch Psychiatrie, weder Gefängnis noch eine vorübergehende Inobhutnahme. Der Schutz der Bewohner und Mitarbeiter sowie die Bewahrung des WG Friedens steht an oberster Stelle. Jedes Kind und jede/r Jugendliche soll für längere Zeit bei uns wohnen, sich wohl fühlen und zur bestehenden Gruppe passen. Wir können aus diesem Grund keine Kinder und Jugendlichen aufnehmen, welche:

  • von Beginn an nicht zur Kooperation und Mitarbeit bereit sind
  • schwere psychische Krankheiten bzw. geistige oder körperliche Behinderungen aufweisen
  • als Sexualstraftäter verurteilt wurden oder in Erscheinung getreten sind
  • akut drogenabhängig sind und einer Entgiftung bedürfen
  • extremistische, gewalttätige (politische und religiöse) Aktivitäten verfolgen


Hier wäre eine andere Form der Hilfe angezeigt. Wenn die betreffende Person sich dieser meist auf wenige Wochen oder Monate beschränkten Maßnahme einlässt, dann kann gerne ein neue Platzanfrage gestellt werden.



​HAUSORDNUNG

Die Hausordnung enthält Rechte und Pflichten, die für alle gelten, die sich in unserer Wohngemeinschaft aufhalten. Wir werden uns nur dann wohl fühlen, wenn wir aufeinander Rücksicht nehmen. Wir respektieren alle Menschen, verzichten auf Gewalt und halten uns an Vereinbarungen. Die Mitarbeiter von tri-via pflegen einen offenen, akzeptierenden und partizipativen Ansatz. Die Wahrung der Privatsphäre und eines persönlichen Rückzugsortes sind uns sehr wichtig. Dennoch ist es notwendig, das Leben in der WG in grundlegenden Bereichen zu regeln. Folgende Punkte sind zu beachten:

 

  1. Alle Bewohner, Besucher und Betreuer sind verpflichtet, Eigentum der WG ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln.
  2. Alle Räume in der WG und die Außenflächen sind sauber zu halten. Alle Bewohner tragen zum gepflegten Eindruck von WG und Außengelände bei.
  3. Beim Verlassen des Zimmers ist das Licht zu löschen, das Fenster zu schließen und die Heizung auszuschalten.
  4. Die allgemeine Hausruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist von allen Bewohnern einzuhalten. Außerhalb dieser Zeiten sind Aktivitäten in Zimmerlautstärke durchzuführen, Feiern bedürfen einer Genehmigung.
  5. Die Wohnungs-, Haus- und Kellertüren sind stets geschlossen und Wege frei zu halten.
  6. Müll wird nur in dafür vorgesehenen Behältern entsorgt. Keinesfalls werden in Toiletten und Ausgüssen Abfälle, Hygieneartikel etc. geworfen.
  7. Wäsche wird nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gereinigt und getrocknet. Nach jeder Wäsche sind die Waschküche und der Trockenbereich sorgfältig zu reinigen.
  8. Im Interesse des Brandschutzes dürfen offene Feuer wie Kerzen oder Räucherkerzen in den Wohnräumen nicht benutzt werden. In den Gemeinschaftsräumen dürfen diese nur unter Aufsicht der Betreuerinnen verwendet werden. Es ist verboten, Rauchmelder zu manipulieren!
  9. Im Bereich der WG und auf dem Grundstück ist der Besitz von verbotenen Gegenständen wie z. B. Waffen und die Benutzung von Alkohol, Nikotin und jeglichen illegalen Substanzen untersagt. Zuwiderhandlung kann eine sofortige Anzeige und den Ausschluss aus der WG nach sich ziehen!
  10. Die Zimmer der Bewohner dürfen ohne deren Zustimmung nicht betreten werden. Ausgenommen sind Notfälle wie z. B. ein Wasserschaden oder ein medizinischer Notfall. 
  11. Um die Sauberkeit der WG zu gewährleisten, ziehen Bewohner, Betreuer und Gäste ihre Straßenschuhe nach Betreten der WG an der Eingangstür aus nutzen den Schuhschrank.
  12. Die Durchsuchung der Zimmer und des Eigentums der Bewohner sind grundsätzlich nur im gesetzlich zulässigen Rahmen möglich.
  13. Alle Bewohner haben für hygienische Ordnung in ihren Zimmern zu sorgen. Wird der Bitte nach Zimmerreinigung nicht nachgekommen, werden Betreuer gemeinsam mit den Bewohnern das Zimmer reinigen. Weigern sich Bewohner weiterhin mitzuhelfen, werden die Betreuer das Zimmer alleine grundreinigen und dabei alles Illegale einziehen. Das Zimmer wird dann auch in Abwesenheit der betreffenden Person betreten!
  14. Jeder Betreuer hat das Recht, einmal am Tag einen Kontrollblick ins Zimmer zu werfen. Werden dabei illegale Dinge (Tabak, Alkohol, Drogen, Waffen etc.) gesehen, werden diese sofort eingezogen, verwahrt und ggf. entsorgt.
  15. Besuche sind vorher anzumelden und werden ins Besucherbuch mit Name des Besuchers und voraussichtlicher Besuchsdauer eingetragen.
  16. Beim Verlassen der WG ist sich vorher abzumelden mit Nennung des Zielortes und der Rückkehrzeit. Verspätungen werden unverzüglich dem diensthabenden Betreuer mitgeteilt. Erfolgt keine Rückkehr bzw. Rückmeldung, wird eine polizeiliche Vermisstenanzeige gestellt.
  17. Verstöße gegen die Hausordnung bzw. die zusätzlichen persönlichen Vereinbarungen ziehen Konsequenzen nach sich. Diese reichen von einer einfachen Ermahnung, über eine Abmahnung bis zum sofortigen Ausschluss aus der WG.
  18. Bei Verdacht einer strafbaren Handlung behält sich tri-via eine Strafanzeige vor.

Die Hausordnung wird ständig auf deren Nutzen und Durchführbarkeit hin überprüft und ggf. aktualisiert und ergänzt.


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